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Über Fraport Ground Services

Über uns

Die Fraport Ground Services GmbH (ehemals FraGround Fraport Ground Handling Professionals GmbH) wurde 2003 gegründet und blickt seitdem auf eine langjährige Erfolgsgeschichte zurück. Zunächst als zuverlässiger Personaldienstleister der Fraport AG und seit 2017 als unerlässlicher Partner und 100%iges Tochterunternehmen der Fraport AG.

Zum 1. Juli 2017 haben die FraGround Fraport Ground Handling Professionals GmbH, die Fraport AG und die FRA Vorfeldkontrolle GmbH einen Gemeinschaftsbetrieb gebildet. Ziel dieses Gemeinschaftsbetriebes ist die gemeinsame Erbringung von Dienstleistungen im Luftverkehr, insbesondere im Rahmen der Bodenverkehrsdienste. FraGround ist ebenfalls im Winterdienst bei der Räumung von Start- und Landebahnen tätig und stellt Personal für die Flugzeugenteisung am Frankfurter Flughafen zur Verfügung.

Zu unseren Stärken zählen die hohe Flexibilität unserer Beschäftigten und die Rekrutierung großer Personalmengen zur Abdeckung saisonaler Schwankungen.

Aktuell haben wir über 3800 Beschäftigte, die im Rahmen der Bodenverkehrsdienstleistungen und in den Terminals vielfältig eingesetzt werden.

Zu unserem Portfolio gehören folgende Leistungen: die Gepäck-, Fracht- und Flugzeugabfertigung, der Passagier-, Gepäck und Frachttransport und technische Dienstleistungen. FraGround-Mitarbeiter haben die Möglichkeit, sich fachlich weiterzuentwickeln und auch operative Führungsebenen zu erreichen.

Zu den Stellenausschreibungen

Abfertigungsprozess eines Flugzeugs

Du willst erstmal wissen, wie eine Abfertigung eines Flugzeugs funktioniert? Dann klicke Dich gerne in das folgende Video!

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Philosophie

Als 100% Tochter der Fraport AG ist Fraport Ground Services dem Konzernleitbild verpflichtet. Auch bei uns steht der Mensch im Mittelpunkt unserer Arbeit. Wir sind der festen Überzeugung, dass ein persönlicher Dialog mit unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unsere hohe Arbeits- und Produktivitätsqualität sichert.

Aus diesem Grund begleiten wir unsere Beschäftigten auf ihrem persönlichen Karriereweg und fördern sie bei ihrer weiteren beruflichen Entwicklung und Qualifizierung.

Von ihrem Einsatz für unseren Unternehmenserfolg sollen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht nur in Form einer leistungsgerechten, tariflichen Bezahlung profitieren. Sie kommen auch in den Genuss vieler weiterer Vorteile.

Mehr Informationen zum Konzernleitbild der Fraport AG

Umweltmanagement

Fraport Ground Services hat in 2017 ein Umweltmanagementsystem aufgebaut. Auf Grundlage der DIN EN ISO 14001 und der „EMAS“- Verordnung wurde FraGround im August 2017 vom Umweltgutachter Dr. Kühnemann, Institut für Umwelttechnik, geprüft und in den EMAS Verbund der Fraport AG aufgenommen. Die Zertifikate DIN EN ISO 14001 und EMAS wurden im Rahmen eines offiziellen Termins am 8. März 2018 durch die IHK an die Geschäftsführung, vertreten durch Josef Weber und an den Umweltmanagement-Beauftragten, Heinrich Gust, übergeben. Regelmäßig veröffentlicht der Fraport Konzern eine Umwelterklärung. Erstmals für 2017 wird Fraport Ground Services darin eingebunden sein.

Compliance

Für uns hat rechts- und regelkonformes Verhalten im Unternehmen – auch „Compliance“ genannt – höchste Priorität. Deshalb stellen wir besonders hohe Anforderungen an ein wirksames Compliance Management.

Compliance endet für uns jedoch nicht mit der Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen: Vielmehr haben wir den Anspruch, stets nach ethischen Prinzipien zu handeln und dabei durch vorbeugende organisatorische Maßnahmen das Haftungsrisiko für das Unternehmen, dessen Leitungs- und Überwachungsorgane sowie die Beschäftigten zu minimieren. Dabei unterstützt die am Leitbild der Fraport ausgerichtete Unternehmenskultur die zusätzlichen Anforderungen, die von einem umfassenderen Compliance Management System erfüllt werden müssen.

Wertebasierte Compliance: Bestandteil der arbeitsvertraglichen Vereinbarungen

Die wertebasierte Compliance ist Bestandteil der arbeitsvertraglichen Vereinbarungen von Beschäftigten und Führungskräften. In den vergangenen Jahren wurde das Compliance Management System sukzessive an den nationalen und internationalen Konzernstandorten mit Mehrheitsbeteiligung eingeführt. So auch bei Fraport Ground Services GmbH.

Das elektronische Hinweisgebersystem

Zur Erfassung und Prävention von unternehmensschädigendem Verhalten wurde ein zertifiziertes elektronisches Hinweisgebersystem (BKMS® System) eingeführt.

Über das System können Beschäftigte, Geschäftspartner und Kunden online Hinweise über Unregelmäßigkeiten abgeben. Es ist weltweit und rund um die Uhr verfügbar, so dass vertrauliche Informationen zu Korruption und Wirtschaftskriminalität direkt und anonym weitergeleitet werden können. Die Anonymität der Hinweisgeber ist durch das zertifizierte BKMS® System absolut sichergestellt.

Jede Meldung wird intensiv auf ihren sachlichen Gehalt geprüft, gegebenenfalls werden Sanktionsmaßnahmen eingeleitet. Dieses Hinweisgebersystem wurde auch an den Konzern-Standorten Antalya und Lima eingeführt.

Zum Hinweisgebersystem

Weiterentwicklung des Compliance Management Systems

Die Weiterentwicklung des Compliance Management Systems orientiert sich am Prüfungsstandard des Instituts der Deutschen Wirtschaftsprüfer (IDW) PS 980, der Vorgaben macht für ein geeignetes Rahmenwerk und die notwendigen Grundelemente.

Zur weitergehenden Verzahnung der Teilsysteme Compliance Management, Risikomanagement und Internes Kontrollsystem verfolgt der Konzern einen integrativen, risikoorientierten Lösungsansatz in Anlehnung an das international anerkannte Rahmenwerk COSO II. Dafür wurde zusätzlich ein unterstützendes IT-Tool eingeführt. Organisatorisch wird die Vernetzung der einzelnen Teilsysteme durch die Gremien Risikomanagementausschuss und Compliance Board gewährleistet. Letzteres erarbeitet einheitliche Vorgaben und befasst sich mit konkreten Compliance-Vorfällen. Es berichtet an den Vorstand, der zudem regelmäßig eine Gesamtübersicht über wesentliche Konzern-Risiken erhält. Auf dieser Grundlage informiert der Vorstand den Aufsichtsrat.

Externe Ombudsfrau

Zentrale Aufgabe der externen Ombudsfrau ist die vertrauliche Entgegennahme, rechtliche Prüfung und Weiterleitung von Hinweisen auf strafrechtlich relevante Sachverhalte (z. B. Korruption, Kartellverstöße, Betrug und Untreue), aber auch auf schwerwiegende unternehmensbezogene Pflichtverletzungen. Die Ombudsfrau prüft auf der Basis ihrer langjährigen fachlichen Erfahrung selbstständig und unabhängig die bei ihr eingehenden Hinweise auf ihre Relevanz für das Unternehmen. Kommt sie zu dem Ergebnis, dass dem Verdacht nachgegangen werden muss, so gibt sie den Vorgang an die zuständige Stelle bei der Fraport AG weiter, wenn der Hinweisgeber hierzu sein Einverständnis erklärt hat.

Sie können kostenfrei mit der externen Ombudsfrau wie folgt Kontakt aufnehmen:
Per Telefon:0800 1230125
Per Telefax:0800 1230126
Per E-Mail:parsch@ombudsfrau-parsch.de
Postalisch:Rechtsanwältin Annette Parsch
Ombudsfrau,
Q 2, 5, 68161 Mannheim

Wer kann sich an die Ombudsfrau wenden?

Die Ombudsfrau steht allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Fraport AG und deren Beteiligungsgesellschaften wie z. B. der FraGround Fraport Ground Handling Professionals GmbH sowie auch Externen, bspw. Lieferanten oder Ausschreibungsteilnehmern, als vertrauensvolle Ansprechpartnerin zur Verfügung.

Welche Hinweise nimmt die externe Ombudsfrau entgegen?

Zielsetzung ist in erster Linie die Aufklärung und Verhinderung von Wirtschaftsstraftaten (z.B. Korruption, Kartellverstöße, Betrug und Untreue), aber auch von sonstigen schwerwiegenden Pflichtverletzungen, die in Zusammenhang mit der Fraport AG oder der FraGround Fraport Ground Handling Professionals GmbH stehen.

Kann ich mit der Ombudsfrau auch anonym in Kontakt treten?

Die Ombudsfrau nimmt auch Hinweise von anonymen Hinweisgeberinnen bzw. Hinweisgebern entgegen.

Auch wenn die Hinweisgeberin / der Hinweisgeber der Ombudsfrau namentlich bekannt ist, wird die Identität nur bei ausdrücklicher Zustimmung an die Fraport AG weitergegeben. Die Fraport AG hat gegenüber der Ombudsfrau ausdrücklich und unwiderruflich auf jegliche Auskunftsansprüche verzichtet. Gestattet der Hinweisgeber die Weitergabe der an die Ombudsfrau übermittelten Informationen nicht ausdrücklich, fallen diese Informationen unter das Anwaltsgeheimnis.

Als zusätzlicher Meldekanal für anonyme Hinweise steht auch das elektronische Hinweisgebersystem der Fraport AG zur Verfügung. Die dort eingehenden Hinweise werden seitens der Fraport AG bearbeitet. Die externe Ombudsfrau ist über das elektronische Hinweisgebersystem nicht zu erreichen.

Entsteht ein Mandatsverhältnis zwischen Hinweisgeber und Ombudsfrau?

Nein, denn die Ombudsfrau ist Beauftragte der Fraport AG. Allerdings besteht zwischen der Ombudsfrau und dem Unternehmen eine Vereinbarung, die es der Ombudsfrau ermöglicht, den Hinweisgeber in praktischen einzelfallbezogenen Fragen zum Sachverhalt informell zu beraten. Die Vertretung der rechtlichen Interessen der Hinweisgeber ist der Ombudsfrau nicht möglich.

Externe Meldestellen

Alle Personen, die einen Verstoß oder ein Fehlverhalten im Zusammenhang mit unserem Unternehmen melden möchten, haben auch die Möglichkeit, eine externe Meldung an die zuständigen Stellen des Bundes, der Länder oder der Europäischen Union abzugeben. Hinweisgeber, die diesen Weg wählen, fallen ebenso unter den Schutz des Hinweisgeberschutzgesetzes. In Deutschland können sich Hinweisgeber an die externen Meldestellen des Bundesamtes für Justiz, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sowie des Bundeskartellamtes wenden.

Verhaltenskodex für Beschäftigte / Lieferantenkodex

Mit der Einführung der Verhaltenskodizes für Beschäftigte und Lieferanten wurde die wertebasierte Compliance konsequent weiter ausgebaut. Fraport bekennt sich damit zur Verantwortung als global agierendes Unternehmen.

Verhaltenskodex für Beschäftigte

Der Kodex bietet einen Überblick, welche Grundausrichtung unser Unternehmen leitet und wofür Fraport steht.

Entsprechend unserer Unternehmenswerte - Vertrauen, Zuverlässigkeit, Offenheit, Mut, Einsatz und Kompetenz - haben wir den Anspruch, sozial, ökologisch und ökonomisch verantwortungsvoll zu wirtschaften. Um dieser Verantwortung gerecht zu werden, ist es unabdingbar, die Werte des Unternehmens auch im Berufsalltag umzusetzen.

Lieferantenkodex

Der Lieferantenkodex formuliert Regeln für alle Lieferanten und Dienstleister, die in direkter Geschäftsbeziehung mit Fraport bzw. der Fraport Ground Services GmbH stehen. Analog zum Verhaltenskodex für Beschäftigte behandelt er die Themen Compliance, Arbeitsbedingungen und Menschenrechte, ergänzt um Aspekte des Umwelt- und Klimaschutzes.

Konzernrichtlinie zum Compliance Management System

Zur Vereinheitlichung von Compliance-Mindeststandards und Struktur des CMS im Konzern entwickelte die Fraport AG 2014 eine Konzernrichtlinie zum Compliance Management System (CMS), die für alle Tochterunternehmen (Mehrheitsbeteiligungen) gültig ist.

Bereits zuvor wurden Elemente des bestehenden Compliance-Programms wie beispielsweise die Verhaltenskodizes sowie die Hinweisgeber-Meldewege auf Tochterunternehmen ausgedehnt.

Rollierende konzernweite Compliance-Risikoanalyse

Seit 2015 wird die Compliance-Risikoanalyse (CRA) regelmäßig im Fraport Konzern durchgeführt. Sie dient als Instrument zur Identifizierung, Analyse und Bewertung von Compliance-Risiken. Die hierdurch erfassten und ausgewerteten Risiken bilden die Grundlage für adäquate Compliance-Maßnahmen.

Verantwortung in Lieferketten

Am 1. Januar 2023 ist das neue Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz in Kraft getreten.

Dessen Ziel ist, den Schutz der Menschenrechte in globalen Lieferketten zu verbessern. Erstmals formuliert der Gesetzgeber für Unternehmen verbindliche und einheitliche Richtlinien zur Erfüllung ihrer menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten.

Das Gesetz gilt zunächst für Unternehmen mit mindestens 3.000 Beschäftigten und Hauptverwaltung, Hauptniederlassung, Verwaltungssitz, satzungsmäßigem Sitz oder Zweigniederlassung in Deutschland – darunter auch die Fraport AG und die Fraport Ground Services GmbH.


Umsetzung der Sorgfaltspflichten


Das neue Lieferkettengesetz bestärkt die Fraport Ground Services in ihrem langjährigen Weg einer nachhaltigen und verantwortungsvollen Unternehmensführung. Wir denken den Umgang mit Menschenrechten und Umwelt in allen unternehmerischen Entscheidungen mit.
Zu den Kernelementen der daraus entstehenden Sorgfaltspflichten gehört die Einrichtung eines Risikomanagements, um die Risiken von Menschenrechtsverletzungen und Schädigungen der Umwelt zu identifizieren, zu vermeiden oder zu minimieren. Das Gesetz verpflichtet Unternehmen außerdem zu Präventions- und Abhilfemaßnahmen, einem öffentlich beschriebenen Beschwerdeverfahren und regelmäßiger Berichterstattung. Die Sorgfaltspflichten beziehen sich auf den eigenen Geschäftsbereich, auf das Handeln eines Vertragspartners und anlassbezogen auf das Handeln weiterer mittelbarer Zulieferer. FraGround kommt allen Verpflichtungen umfassend nach. Die Achtung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten hat für uns als werteorientierter Konzern höchste Priorität.

Grundsatzerklärung zu Menschenrechten und Umweltrisiken

Die Grundsatzerklärung formuliert die Erwartungen der Fraport Ground Services an die eigenen Beschäftigten und Lieferanten bezüglich der Einhaltung von Menschenrechten in Lieferketten. Die Grundsatzerklärung wird künftig jährlich sowie anlassbezogen überprüft und gegebenenfalls aktualisiert. Die im Rahmen der Risikoanalyse festgestellten, prioritären umweltbezogenen und menschenrechtlichen Risiken werden dann in dem Dokument benannt und daraus abgeleitete Maßnahmen zur Prävention und Abhilfe beschrieben. mehr Informationen

Beschwerdeverfahren

Hinweise auf die Verletzung von Menschenrechten sowie Verstöße gegen Umweltgesetze und -vorschriften im Fraport Konzern und bei unmittelbaren Zulieferern können über die folgenden Beschwerde-/Hinweisgeberkanäle gemeldet werden.
Zum Hinweisgebersystem

Zuständigkeiten und Ansprechpartner
Die Beschwerden werden von der Compliance-Abteilung der Fraport Ground Services bearbeitet. Ansprechpartner sind Heinrich Gust, Compliance Officer und Christina Kasapi-Prill, Stellv. Compliance Officer.

Ablauf des Beschwerdeverfahrens

Die Beschwerden gehen bei der Compliance-Abteilung ein. Die hinweisgebende Person erhält eine Eingangsbestätigung und wird über die nächsten Schritte sowie den zeitlichen Verlauf informiert.
Zunächst wird im Rahmen einer Erstbewertung geprüft, ob der gemeldete Verstoß in den sachlichen Anwendungsbereich des Beschwerdeverfahrens fällt. Weitere Voraussetzungen für die Einleitung einer Sachverhaltsklärung sind, dass der geschilderte Vorgang insgesamt als plausibel und grundsätzlich möglich einzuschätzen ist und eine Verletzung eines Gesetzes oder eine schwerwiegende Verletzung einer internen Regel bedeuten könnte. Dabei wird auch geprüft, ob die im Rahmen der Untersuchung stattfindende Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung datenschutzrechtlich zulässig ist und.
Ziel der Untersuchung ist die neutrale, kompetente und objektive Klärung des Sachverhalts, welcher Gegenstand des Hinweises ist. Die Sachverhaltsklärung erfolgt durch hierfür geeignete Personen, die unabhängig und zur Verschwiegenheit verpflichtet sind. Diese halten mit der hinweisgebenden Person Kontakt, prüfen die Stichhaltigkeit der eingegangenen Meldung und ersuchen die hinweisgebende Person erforderlichenfalls um weitere Informationen. Hinweise auf Verstöße bei unmittelbaren Zulieferern werden gemeinsam mit diesen untersucht. Die Prüfung erfolgt anhand von Unterlagen und Interviews und wird nachvollziehbar in einer Fallakte dokumentiert. Die Fallakten, bei denen kein begründetes Interesse an einer Aufbewahrung besteht, werden einmal jährlich gelöscht. Die hinweisgebende Person erhält innerhalb von drei Monaten nach der Eingangsbestätigung eine Rückmeldung über den Fortschritt des Verfahrens. Eine Rückmeldung erfolgt nur insoweit, als dadurch interne Untersuchungen nicht berührt und die Rechte der Personen, die Gegenstand einer Meldung sind oder die in der Meldung genannt werden, nicht beeinträchtigt werden.
Jeder Fall schließt mit einem schriftlichen Abschlussbericht, der streng vertraulich ist. Der Berichtsverteiler richtet sich nach Art und Schwere der festgestellten Verstöße und wird für jeden Fall individuell festgelegt. Die Weitergabe von Informationen erfolgt nur soweit erforderlich und datenschutzrechtlich zulässig.
Der Abschlussbericht enthält Sanktionen und geeignete Maßnahmen, um die Missstände abzustellen und ähnliche Verstöße zukünftig zu vermeinen. Die hinweisgebende Person erhält nach Abschluss der Untersuchung eine Rückmeldung über die Folgemaßnahmen, sofern rechtlich zulässig.

Schutz vor Repressalien

Hinweisgeber, die in gutem Glauben Hinweise abgeben, um Missstände aufzudecken, genießen einen besonderen Schutz bei FraGround. Die Compliance-Abteilung gewährleistet, dass Hinweisgeber durch höchste Vertraulichkeit und, sofern rechtlich möglich, durch Sicherstellung ihrer Anonymität geschützt werden.
Für die Hinweisbearbeitung bei Fraport Ground Services bedeutet dies, dass die Identität des Hinweisgebers ausschließlich den Personen, die für die Entgegennahme von Hinweisen oder für das Ergreifen von Folgemaßnahmen zuständig sind, bekannt werden.
FraGround stellt über die Hinweisgebersysteme sicher, dass Hinweisgeber, die einen hinreichenden Grund zur Annahme haben, dass ihre Angaben der Wahrheit entsprechen, nicht in ihrer Hinweisabgabe behindert, eingeschränkt oder beeinflusst werden.
Namentlich bekannte Hinweisgeber müssen nach Abgabe eines Hinweises keine Repressalien, wie beispielsweise Suspendierungen, Kündigungen, Aufgabenverlagerungen, Disziplinarmaßnahmen, Diskriminierung, Mobbing oder ähnlich gelagerte Vergeltungsmaßnahmen seitens ihres FraGround-Arbeitgebers fürchten. Ausdrücklich unerwünscht sind Hinweise, die Mitarbeiter mit böser Absicht und wider besseres Wissen beschuldigen. Solche Hinweise, die offenkundig ausschließlich andere Personen schädigen, denunzieren oder verunglimpfen sollen, werden nicht bearbeitet. In diesen Fällen genießt der Hinweisgeber keinen besonderen Schutz vor Repressalien und kann in Haftung genommen werden.

Risikomanagement

Der Fraport Konzern hat die neuen Sorgfaltspflichten in sein bestehendes Risikomanagement integriert. Im Rahmen einer jährlichen Risikoanalyse ermittelt das Unternehmen, ob sich aus der eigenen Geschäftstätigkeit oder dem Handeln unmittelbarer Zulieferer menschenrechts- oder umweltbezogene Risiken ergeben.
Außerdem werden vorbeugende Präventionsmaßnahmen etabliert. Die in der regelmäßigen und anlassbezogenen Analyse identifizierten Risiken sowie ergriffene Präventions- und Abhilfemaßnahmen werden dokumentiert und dem zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle jährlich als Sorgfaltspflichtenbericht zur Prüfung vorgelegt.

Heinrich Gust Compliance Officer +49 69 690 23645 heinrich.gust@fraground.de

Fraport Ground Services GmbH
Geb. 458, CCN, Tor 26
60549 Frankfurt

Christina Kasapi-Prill Stellv. Compliance Officer +49 69 690 72428 christina.Kasapi-Prill@Fraground.de

Fraport Ground Services GmbH
Geb. 458, CCN, Tor 26
60549 Frankfurt

Grundsatzerklärung zu Menschenrechten und Umweltrisiken

Mit der Einführung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes zum 1. Januar 2023 hat der deutsche Gesetzgeber einen wichtigen Schritt in Richtung eines einheitlichen Standards zum Schutz der Menschen und Umwelt gemacht.
Fraport begrüßt daher ausdrücklich das politische Bekenntnis zur Erweiterung dieses Schutzes auf die globalen Lieferketten deutscher Unternehmen. Die gesellschaftliche Wirkung des Gesetzes ist nicht zu unterschätzen, denn Unternehmen müssen Auffälligkeiten nachgehen und Verstöße verhindern. Wer auch in Zukunft Geschäfte mit uns und anderen deutschen Unternehmen mit mindestens 1.000 Mitarbeitern machen möchte, der muss die Vorgaben des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes erfüllen. Damit sendet die Politik das richtige Signal:
Der Umgang mit Menschenrechten und Umwelt ist in allen unternehmerischen Entscheidungen mitzudenken.

Grundsatzerklärung zu Menschenrechten und Umweltrisiken

Unsere Qualitätspolitik

Auf der Basis des F8.0-Konzernhandbuchs, des Leitbildes und der Ziele der Fraport AG, haben wir folgende Politik entwickelt:

Oberstes Ziel ist die absolute Zufriedenheit unserer Kunden. Um dies zu erreichen, werden die internen Strukturen permanent den Bedürfnissen und Anforderungen des Marktes angepasst und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die veränderten Anforderungen qualifiziert. Um gemeinsam mit unserem Partner Fraport-BVD unsere Kunden nach ihren Wünschen bedienen zu können, verfügen wir über ein gut strukturiertes System, das uns ermöglicht, schnell und kompetent reagieren zu können. In allen Bereichen geben wir dem Qualitätsaspekt sowie den Gesetzen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz und der ständigen Verbesserung oberste Priorität. Dabei richten wir uns nach den Vorgaben der DIN EN ISO 9001:2015 und nach allen gesetzlichen Grundlagen und Verordnungen sowie dem Wertemanagement der Fraport AG. In allen Prozessen beachten wir die gesetzlichen Vorgaben des Umweltmanagements nach ISO 14001 und Emas.

Auf Grund des Gemeinschaftsbetriebs mit der Fraport AG und der FRA-Vorfeld GmbH erkennen wir alle Prozesse der Fraport AG, in denen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gemeinschaftlich tätig sind, als unsere eigenen an, erklären uns mit ihnen konform und fügen sie als zugehörige Unterlage in unser System ein. Wichtig für uns sind die soziale Kompetenz, das Fachwissen und die praktische Erfahrung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir pflegen mit unseren Kunden und untereinander einen fairen, menschlichen Umgang. Freundlichkeit und Offenheit sind bei uns die Grundlagen der Zusammenarbeit. Unsere Unternehmensphilosophie und Qualitätspolitik basieren auf dem Prinzip Vertrauen und Eigenverantwortung. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind unser höchstes Gut.

Ground Handling Services

Fraport Ground Services offers all handling-related services.

Fraport Ground Services creates the essential conditions on the ground for the success of airlines above the clouds. The leading international provider of ground handling services provides the whole spectrum of aircraft-related services in accordance with the International Air Transport Association (IATA) Airport Handling Manual (AHM) 810.

With our extensive experience in ground handling, Fraport Ground Services staff can meet the airlines’ individual requirements and ensure smooth handling for you. At Frankfurt Airport alone, we handle more than 100 national and international airlines in Ground Handling.

Our Services

  • We offer the full range of services as per AHM 810.
  • Our services are provided from a single source.
  • We have high quality standards/ISO and ISAGO certification.
  • We work with innovative information, handling and communication systems.
  • We have qualified, well-trained staff.
  • We have state-of-the-art handling equipment.

Whether you need general terms and conditions, price lists, or ground handling contracts:

A highly motivated team ensures that your business relationship with Fraport Ground Services develops just as dynamically as our commitment to you. Please do not hesitate to contact us via e-mail as listed below. We would be very delighted to assist you with all your inquiries regarding our reliable ground handling services.

General Inquiries Sales or Customer Services groundservices@fraport.de

BVD-VC
Frankfurt Airport
60547 Frankfurt am Main